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Archiv für den 08. Februar 2007

Soldat Studenten in Baden-Württemberg, die zum Bund oder zum Zivildienst eingezogen werden, sind derzeit doppelt benachteiligt. Nicht nur geht ihnen kostbare Zeit ihres Lebens verloren. Sie müssen zudem noch mehr Studiengebühren bezahlen als ihre zahlreichen Kommilitonen, die nicht eingezogen wurden und während der aktuell noch studiengebührenfreien Zeit ihr Studium vorantreiben konnten.

Ein solcher Fall ist Ferdinand Haas von der Uni Stuttgart, der sich und seine Kameraden vom Bund benachteiligt sieht:

“Nun ist es in der heutigen Zeit so, dass nur noch wenige Jungs wirklich zum Bund gehen oder Zivi machen. Wir sind unserer Pflicht als deutsche Staatsbürger nachgekommen und haben unseren Dienst verrichtet. Wir haben uns nicht gedrückt, wie viele andere es tun. Diese Leute konnten dadurch früher mit dem Studium anfangen und müssen jetzt ein Jahr weniger Studiengebühren bezahlen. Wir als anständige Ex-Zivis/Ex-Bundler, werden für unseren Dienst jetzt nochmals nachträglich bestraft. Durch das eine Jahr müssen wir jetzt mehr Studiengebühren zahlen.”

Der Landesverband der Liberalen Hochschulgruppen Baden-Württemberg fordert daher, diese Personengruppe für die Dauer der ihnen entgangenen studiengebührenfreien Semester von Studiengebühren zu befreien. Der Beschluss des Landesvorstands vom 10.01.2007 kann hier nachgelesen werden.

Studiengebühren für warme Hörsäle?

In Baden-Württemberg klagen knapp 2.500 Studenten gegen die vom Sommersemester an geltenden Studiengebühren. Mit dem Abfragen der Daten aller klagenden Studenten bei den Hochschulen hat das Wissenschaftsministerium unterdessen für Empörung gesorgt.

Allein beim Verwaltungsgericht Stuttgart liegen 1.700 Klagen vor. An zweiter Stelle folgt das Verwaltungsgericht Freiburg mit gut 500 Klagen. Beim Verwaltungsgericht Karlsruhe sind 120 Klagen anhängig. Der überwiegende Teil dieser Klagen ruht allerdings. Voraussichtlich werden nur wenige Musterklagen verhandelt. Eine erste richtungsweisende Entscheidung wird vermutlich beim Verwaltungsgericht Sigmaringen fallen: Unter den 130 dort eingegangenen Klagen ist auch ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. In einem Eilverfahren werde demnächst darüber entschieden, sagte ein Gerichtssprecher.

Landesstudiengebührengesetz verfassungswidrig?

Die Studenten argumentieren unter anderem mit der angeblichen Verfassungswidrigkeit des Landesstudiengebührengesetzes. Dabei sehen sich die Kläger in ihrem Recht auf freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl eingeschränkt. Ein weiterer Klagegrund ist, dass männliche Studenten die Wehr- oder Zivildienst* geleistet haben, sich durch das Gesetz benachteiligt sehen; sie fordern zwei Semester Gebührenerlass. Andere Studenten in höheren Semestern machen wiederum den Vertrauensschutz geltend und weisen darauf hin, dass sie zu Beginn des Studiums die Erhebung von Gebühren nicht einkalkuliert haben.Bislang sei in den Klagebegründungen noch kein Argument aufgetaucht, das sein Ressort nicht bereits bei der Erarbeitung des Gebührengesetzes geprüft habe, erklärte Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU). Weil damit gerechnet worden sei, dass das Studiengebührenmodell gerichtlich angegriffen werde, habe man bei der Erarbeitung des Gesetzes “größte Sorgfalt walten lassen und zu kritischen Punkten auch Gutachten von Rechtsexperten eingeholt”.

Empörung über Datensammlung

Nach Darstellung von Frankenberg macht das hohe Aufkommen an Klagen gegen die Studiengebühren eine standortübergreifende Koordinierung der Verfahren nötig. Deshalb seien die Daten eingeholt worden.

“Uns ist nicht klar, weshalb das Ministerium die Namen aller Kläger samt Aktenzeichen benötigt, wenn doch die Hochschulen und nicht das Ministerium die Beklagten sind”, heißt es in einem offenen Brief der Studierendenvertretung der Hochschule Stuttgart an Wissenschaftsminister Frankenberg. Der Minister wies die Vorwürfe zurück. Das Vorgehen sei von seinen Mitarbeitern datenschutzrechtlich geprüft worden.

Datenschutzbeauftragter fordert Stellungnahme

Die Landtagsgrünen und die SPD-Fraktion zeigten sich entsetzt und forderten die Offenlegung der Ziele dieser Aktion. Auch der Datenschutzbeauftragte Peter Zimmermann zeigte Interesse an einer Aufklärung der Umstände. “Uns erschließt sich im Augenblick nicht, ob Daten in diesem umfassenden Maße für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind.” Zimmermann will daher eine offizielle Anfrage an das Wissenschaftsministerium richten.

Kreditangebote werden wenig genutzt

Die Möglichkeit, zur Finanzierung der anfallenden Studiengebühren Kredite aufzunehmen, haben bisher unerwartet wenig Studenten in Baden-Württemberg genutzt. Studenten können zinsgünstige Kredite bei der landeseigenen L-Bank erhalten. Nach Angaben der Bank haben bisher 2.300 Studierende von 30 Hochschulen einen Kredit beantragt. Im Wissenschaftsministerium hatte man mit 15 Prozent der 250.000 Studenten im Land gerechnet.

(gefunden bei http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1948274/1sw7uqd/index.html)

*siehe auch Meldung der LHG-BW dazu