Erarbeitung des Gesetzentwurfes zur Einführung von Studentenparlamenten und der Weg bis zur Einbringung in den Landtag

Einführung von Studentenparlamenten – Jetzt!

demokratische Wahlen | klare Zuständigkeiten | transparente Entscheidungen

 

Gesetzentwurf zum StudentenparlamentDie Studentische Mitbestimmung ist im Wandel. Kommt die Verfasste Studierendenschaft (VS)? Wie soll sie ausgestaltet werden? Und was sind die Alternativen zu Zwangsmitgliedschaft, Zwangsbeiträgen und Satzungshoheit? Werden Studenten künftig von ihren Kommilitonen zur Kasse gebeten, obwohl es momentan zu den Aufgaben der Hochschulen zählt, für die Kosten der Studentischen Mitbestimmung aufzukommen?

Als Alternative zum verstaubten System der Verfassten Studentenschaft hat die FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf eingebracht: “Stärkung der studentischen Mitbestimmung an den Hochschulen durch die Einführung von Studentenparlamenten.”

Das dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Modell der Studentenparlamente wurde von den Liberalen Hochschulgruppen Baden-Württemberg entwickelt und in den politischen Prozess eingebracht. Es hält hiermit Einzug in das Gesetzgebungsverfahren.

Warum wir Studentenparlamente brauchen

Gesetzentwurf zum StudentenparlamentDie derzeitige Situation der studentischen Mitbestimmung an den Hochschulen im Land ist in vielerlei Hinsicht mangelhaft:

  • Wahlen zum AStA werden aufgrund der Intransparenz der Studentenvertretung oft als überflüssig wahrgenommen.
  • Die AStA-Vertreter geben nach ihrer Wahl regelmäßig ihre Kompetenzen an nicht demokratisch gewählte Gremien ab, die dann hinter verschlossenen Türen tagen und deren Entscheidungsprozesse für das Gros der Studenten nicht transparent sind.
  • Die von der Hochschule zur Verfügung gestellten Geldmittel versickern in intransparenten Systemen, ohne dass Rechenschaft gegenüber den Kommilitonen abgelegt werden muss, für deren Belange die Mittel eigentlich vorgesehen sind.

Die Einführung eines Studentenparlaments, das von allen Studenten gewählt wird und die Kompetenzverlagerung an nicht demokratisch legitimierte Modelle ausschließt, macht die studentische Mitbestimmung für die große Masse der Studenten wieder durchschaubar.Studentenparlament Die derzeitige Praxis totaler Intransparenz führt zu einer Verdrossenheit, die neben der nicht ausreichenden Ankündigung von Wahlen zu geringen Wahlbeteiligungen führt, die die Legitimation der Vertreter untergraben.

Verlagert der AStA seine Entscheidungen darüber hinaus noch in die Hinterzimmer von Gewerkschaften, ist die Sinnhaftigkeit einer Wahl der Studentenschaft nicht vermittelbar. Dieser Missbrauch des Systems, der Teile der gewählten Vertreter aus dem Entscheidungsprozess ausschließt und vom Informationsfluss abschneidet, dient nur noch den Vertretern, nicht den Vertretenen. Durch die Satzungshoheit einer Verfassten Studierendenschaft würden diese undemokratischen Systeme einfach weiterbestehen und Transparenz und Demokratie auch weiterhin außen vor bleiben.

Die Transparenz fehlt dabei nicht nur gegenüber den Studenten, sodern auch gegenüber der Hochschule. Diese findet keinen demokratisch legitimierten Ansprechpartner. Verantwortung wird hin- und hergeschoben und weitergereicht. Erst mit der Einführung von Studentenparlamenten haben die Hochschulen wieder studentische Ansprechpartner, die sich auch so nennen können.

Beim Studentenparlament geht es um Mitbestimmung in allen Angelegenheiten der Studenten, vor allem auch um die Verwendung der Studiengebühren-Kompensationsmittel. Das heißt, hier geht es um größere Summen und wichtige Entscheidungen, die alle Studenten unmittelbar betreffen. Deshalb ein demokratisch gewähltes Parlament mit klaren Zuständigkeiten und transparenten Entscheidungsprozessen! Gerade in Zeiten von Bachelor und Master, in denen sich die Studenten kürzer an einer Hochschule aufhalten, desto wichtiger sind klare, transparente Verfahren der Mitbestimmung! Bis ein Student herausgefunden hat, in welchem Zirkel nach welchen ungeschriebenen Gesetzen was wie entschieden wird, ist er oft schon andernorts.

Wie das Studentenparlament funktioniert

Gesetzentwurf zum StudentenparlamentDer Gesetzentwurf spricht sich für eine Einführung von Studentenparlamenten als zentralem Mitbestimmungsorgan aus. Mit dem Studentenparlament erhalten wir Studenten ein Gremium, das die ausschließliche Plattform zu Diskussion über fachliche und hochschulpolitische Themen bietet. Beschlüsse werden in öffentlichen Sitzungen mehrheitlich getroffen. Die Beschlüsse des Studentenparlaments werden vom Allgemeinen Studentenausschuss umgesetzt, der uns Studenten nach außen vertritt und dem Studentenparlament gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Der Gesetzentwurf spricht sich für eine klare institutionelle Trennung von Legislative (Studentenparlament) und Exekutive (Allgemeinen Studentenausschuss) aus. Der Allgemeine Studentenausschuss wird vom Studentenparlament gewählt, beauftragt und kontrolliert. So wird eine klare Aufteilung von Kompetenzen und Kontrolle erreicht.

Das von uns Studierenden zu wählende Studentenparlament soll ausschließlich die fachlichen und hochschulpolitischen Belange der Studierenden wahrnehmen, den für die Umsetzung der Studentenparlamentsbeschlüsse zuständigen Allgemeinen Studentenausschuss sowie die Vertreter der Studierenden in fakultätsübergreifenden Gremien wählen und über die Verwendung von Studiengebühren oder Kompensationsmittel mitentscheiden. Durch eine gleichzeitige Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes soll deren Verwendung zukünftig im Einvernehmen mit dem Studentenparlament erfolgen. Die dem Studentenparlament entsprechenden Aufgaben soll auf Ebene der Fakultät die Fachschaft wahrnehmen, die als studentischer Ausschuss des Fakultätsrats gebildet wird.

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Pressemitteilungen zum Studentenparlament:

 

 

www.studentenparlament-jetzt.de

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