Insgesamt sind für ein Studium laut Bundesministerium für Bildung und Forschung durchschnittlich 40.000 Euro nötig. In diesen Betrag sind mögliche Studiengebühren noch nicht enthalten. Je nach Studiendauer kommen so weitere fünf- bis zehntausend Euro zusammen.
Was viele nicht wissen: In den alten Bundesländern müssen Eltern ihren Kindern den gesetzlichen Unterhaltsanspruch während des Studiums zahlen, der mindestens 640 Euro im Monat beträgt. Dies gilt allerdings nur, wenn das Studium die erste Ausbildung nach der Schulzeit darstellt und kein Anspruch auf BaföG besteht. Liegt der BaföG-Satz unter dem Unterhaltsanspruch, sind Eltern zur Aufstockung um den fehlenden Betrag verpflichtet. Müssen Erziehungsberechtigte alle Kosten tragen, schlägt jedes Jahr des Studiums für die Eltern mit mindestens 7.680 Euro zu Buche. Immer mehr Eltern fangen deshalb schon früh an, für die Ausbildung ihrer Kinder zu sparen.
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Und was machen die Studierenden, deren Eltern nicht zahlen wollen?