Studiengebühren
Erstellt am 20.01.2007 von Nicolas Marschall
Studiengebühren – ja oder nein?
Grundsätzlich ja, …
Wir sind davon überzeugt, dass an den Hochschulen in unserem Land eine hochwertige Lehre stattfinden muss. Diese benötigt eine große Menge Ressourcen, die in den Zeiten von gigantischen Haushaltslöchern der öffentlichen Kassen nicht mehr alleine von diesen aufgebracht werden können. Daher müssen wir selber mit dazu beitragen, dass unser Studium gut wird. Hinzu kommt für uns auch der Aspekt der sozialen Gerechtigkeit, denn das Studium wird im Gegensatz zu einer beruflichen Ausbildung von der Allgemeinheit über Steuern bezahlt. Das bedeutet auch, dass auch Menschen, die keine Hochschulausbildung haben müssen für diese bezahlen.
… aber anders!
Von besonderer Bedeutung ist uns dabei, dass die Gebührenerhebung gerecht erfolgt und niemanden vom Studium abhält. Dieses Modell haben wir in Australien gefunden. Dort gibt es nachlaufende Studiengebühren, die erst 2 Jahre nach dem Hochschulabschluss fällig werden und auch nur dann zurückgezahlt werden müssen, wenn ein bestimmtes Einkommen überschritten wird. So ist sicher gestellt, dass niemand finanziell überfordert wird, denn solange die Einkommensschwelle nicht überschritten wird muss kein müder Euro zurückgezahlt werden. Ein ganz wichtiger Punkt ist dabei, dass das ganze zinslos erfolgt, während das Land fast 6 % Zinsen verlangt und so die Gebührenlast unnötig zu Lasten derer, die die Gebühren nicht sofort bezahlen können, erhöht.
Ein zweiter Punkt ist der, dass wir mitbestimmen wollen, was mit unseren Gebühren geschieht. Ob wir mehr Bücher oder mehr Lehrkräfte wollen. Ob wir Reinigungspersonal oder Schließfächer wollen. All dieses ist im Moment nicht gewährleistet. Als Studierende haben wir über unsere 4 Senatssitze derzeit nur einen äußerst geringen Einfluss auf die Verwendung.
Schließlich sollen die Universitäten selber über die Gebührenhöhe entscheiden können. Wenn eine Uni durch besonders effiziente Verwaltung nur einen Bedarf von 300 Euro hat, dann soll sie die Gebühren entsprechend absenken können, hat sie dagegen durch besonders aufwändige Lehrveranstaltungen oder -bibliotheken einen erhöhten Bedarf, dann soll sie auch diesen erheben können, wenn die Studierenden zustimmen. Derzeit wird den Universitäten die Höhe der Gebühren vom Land pauschal vorgegeben ohne auf Besonderheiten einzugehen.
Es gibt also noch viel Verbesserungsbedarf um die Studiengebühren sozial gerecht zu gestalten.
Daher lehnen wir Studiengebühren in der jetzigen Form ab.


