Studentenparlament Jetzt!
RSS-Feed
 Beiträge

Stellungnahme der LHG zu den Beschuldigungen durch den u-Asta Vorsitzenden im Artikel „Die Uni kommt vor Gericht“ u-Bote #827

Die LHG nimmt mit Kopfschütteln den Artikel des u-Asta Vorsitzenden, Lennart Lein, zur Kenntnis, in dem dieser die LHG beschuldigt eine Klage gegen die Universität zu führen. Diese geradezu atemberaubende Falschinformation weist die LHG aufs entschiedenste zurück. Die LHG hat keine aktive Rolle übernommen und steckt nicht als treibende Kraft hinter der Klage, wie es die Ausführungen des u-Asta Vorsitzenden darstellen.

Fakt ist, dass zur Zeit zwei Freiburger Studenten der juristischen Fakultät beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage gegen die Universität erhoben haben. Sie klagen, weil die u-Asta Systempartei “buf“ mit zwei Listen zur letzten Uniwahl zugelassen wurde. Nach der Sicht der Kläger, die sich in der „Freiburger Initiative für universitäre Demokratie“ zusammengefasst haben, ist dies ein Verstoß gegen das Wahlrecht der Universität. Zu den beiden Klägern zählt kein LHG Mitglied, wenn auch eines der LHG-Mitglieder ein Unterstützer dieses Vorhabens war. Dieser hat als Privatperson gehandelt und nicht im Auftrag der LHG. Die LHG schreibt ihren Mitgliedern nicht vor, wie sie zu handeln haben, was dem liberalen Selbstverständnis widersprechen würde. Sollten sich die Kläger auf aktive Unterstützung durch die LHG berufen, ist dies falsch. Es gibt keine Beschlusslage, die dies rechtfertigt.

So ist es völlig schleierhaft, was den u-Asta Vorsitzenden, Lennart Lein, zu derart aggressiven und polemischen verbalen Angriffen gegen die LHG im seinem Artikel „Die Uni kommt vor Gericht“ bewegt hat. Es zeigt sich wohl, dass die LHG mit ihrer Kritik am u-Asta in den letzten Monaten den richtigen Nerv getroffen hat und wieder eine feste Größe in der Freiburger Hochschulpolitik geworden ist.

Darüber hinaus hält die LHG die Klage der “Freiburger Initiative für universitäre Demokratie“ für gerechtfertigt und begrüßt diesen Einsatz für die inneruniversitäre Demokratie. Ein mangelndes Demokratieverständnis hat sich beim u-Asta in den letzten Monaten intensiv gezeigt, was die LHG in diversen Pressemeldungen anzumahnen wusste. In einem Rechtsstaat obliegt es nicht der Mehrheit und besonders nicht dem u-Asta über Recht und Unrecht zu entscheiden. Derlei Entscheidungen sind allein einem ordentlichen Gericht vorbehalten. Die LHG vertraut darauf, dass fair und gerecht geurteilt wird und erwartet mit Spannung den Ausgang des Verfahrens.

 

Diesen Beitrag kommentieren

Du musst angemeldet sein um Kommentare zu schreiben.