Die Liberale Hochschulgruppe Mannheim begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 als Förderung des Wettbewerbs zwischen den Bundesländern und als weiteren Abbau gesamtstaatlicher Regelungen. Das Gericht hat in der Urteilsbegründung klar gestellt, das die Frage der Einführung von Studiengebühren keine Gefährdung gleichwertiger Lebensverhältnisse darstellen muss und sich damit keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt.
Allerdings warnt der LHG Minister Frankenberg, der bereits angekündigt hat Studiengebühren so schnell wie möglich erheben zu wollen davor, dies unüberlegt und überhastet zu tun. Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls klar gestellt, das die Frage ob Studiengebühren – gleich ob per se oder in einem konkreten Modell – verfassungsgemäß sind, nicht Gegenstand dieses Urteils waren. Die angesprochenen Probleme der Sozialverträglichkeit und des Verbleibs der eingenommenen Mittel bei den Hochschulen sind zentrale Aspekte in dem nun folgenden Prozess der Umsetzung.
Studiengebühren sind eine Chance für mehr Wettbewerb der Hochschulen untereinander und damit auch gleichzeitig für eine Verbesserung der Qualität von Forschung und Lehre. Damit diese Chance umgesetzt werden kann, setzt der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppe auf die Eigenverantwortlichkeit der Entscheider, aber auch auf die klare Artikulation von Ideen und Vorschlägen der Betroffenen.