RCDS, LHG und Die Linke.SDS verteidigen die Verfasste Studierendenschaft

  • 07.11.2013

Gemeinsame Presseerklärung von RCDS, LHG und die Linke.SDS, Mannheim, 7.11.2013

RCDS, LHG und Die Linke.SDS verteidigen die Verfasste Studierendenschaft – Gegen Rechtsbruch mit Ansage

Schon letzte Woche hatte die Liberale Hochschulgruppe Mannheim (LHG) den AStA der Universität Mannheim darauf aufmerksam gemacht, dass die bereits vor Schließung der Wahllokale verschickte Einladung zur konstituierenden Sitzung für Mittwoch, den 6. November, nicht rechtskräftig ist: Eine Einladung kann erst nach der Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses verschickt werden und muss laut Landesgesetz (VerfStudG) durch das älteste Mitglied des Studierendenparlamentes erfolgen.

Ein Haushalt, der gegen das Landesgesetz verabschiedet wird, verliert jede Rechtsgültigkeit. Jusos und gahg gingen bewusst das Risiko ein, dass sowohl Fachschaften als auch dem AStA kein Geld zur Verfügung stehen würde. Der AStA- Vorstand hat diese Einwände ignoriert und daran festgehalten die Sitzung abzuhalten, um möglichst schnell den eigenen umstrittenen Haushalt durchzusetzen.

Auch auf eine erneute Erklärung der Rechtslage durch den Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Mannheim ging der AStA-Vorstand aus Jusos und gahg zunächst nicht ein. Der Verweis auf die unmissverständlich formulierte Textpassage des Gesetzes (Artikel 3, § 1, Absatz 5 VerfStudG) wurde schlicht übergangen. Stattdessen erneuerte der bisherige AStA-Sprecher Lukas Böhm seine Aufforderung, sich dem gesetzeswidrigen Verhalten von Jungsozialisten und gahg anzuschließen.Moritz Noll, Vorsitzender des RCDS, ist fassungslos: “Wenn schon bei der Konstituierung der VS getrickst wird, wie soll es dann weitergehen? Den Damen und Herren im AStA-Büro kann es wohl nicht schnell genug gehen, bis man sich die eigenen Taschen mit dem Geld der Studenten füllt.”

Erst durch massives Einwirken des RCDS sowie der LHG und der Linken.SDS auf AStA und Uni-Verwaltung, konnte das rechtswidrige Verfahren gestoppt werden.

Julien Ferrat, StuPa-Mitglied der Hochschulgruppe Die Linke.SDS, hierzu: “Das Verhalten der rot-grünen AStA-Koalition lässt sich am besten mit folgenden Worten beschreiben: Arroganz bei weitgehender Ahnungslosigkeit. Dass Christdemokraten, Liberale und Linke geschlossen als Opposition das grün-rote Landesgesetz verteidigen müssen, ist an Peinlichkeit für den AStA-Vorstand kaum zu überbieten.”

Vincent von Uechtritz, Vorsitzender der LHG: “Unser Ziel ist es, die Verfasste Studierendenschaft – von Anfang an – auf einer soliden und rechtssicheren Basis zu errichten, um eine langfristig erfolgreiche Hochschulpolitk an der Universität Mannheim gewährleisten zu können. Die versäumten Fristen für den Haushalt könnten vom StuPa per Zweidrittel-Mehrheit geändert werden. Mit allen Hochschulgruppen gemeinsam daran zu arbeiten, wäre die rechtlich saubere Variante.”

Für Euch im StuPa:

RCDS, LHG & die Linke.SDS

Zusatzinformationen:
Artikel 3, § 1, Absatz 5 VerfStudG

(5) Den beschlossenen Satzungsvorschlag macht der Vorstand in der für Hochschulsatzungen vorgesehenen Weise als Organisationssatzung der Gliedkörperschaft bekannt. Unverzüglich nach Veröffentlichung der Organisationssatzung setzt der Vorstand die für die Besetzung der Organe erforderlichen Wahlen an, führt sie durch und stellt das Ergebnis der Wahl fest. Nach der Feststellung der Wahlergebnisse beruft das lebensälteste Mitglied des jeweiligen Organs dieses zur konstituierenden Sitzung ein. Die Gliedkörperschaft ist konstituiert, wenn sich das letzte Organ auf zentralere Ebene der Studierendenschaft konstituiert hat. Der Zeitpunkt der Konstituierung wird vom Vorstand festgestellt und bekanntgemacht.

 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen