Don’t Mess with Südbaden! Ein wenig Landeskunde – inspiriert von einem Aufkleber, gesehen in Freiburg…
Als ich den Aufkleber mit dem Titel “Südbaden” in bluttriefenden roten Lettern in Freiburg auf einem Mülleimer klebend erblickte, war mir sofort klar, das ist ein Fall für die Reibfläche. Aber was sollte das überhaupt bedeuten, dieses Schwarzwaldmädel mit Bollenhut, Palästinenserschal und Jagdgewehr? Haben da einige etwa den 7. Juni 1970 noch nicht verdaut? Werfen wir einen Blick zurück auf die Entstehungsgeschichte des Landes Baden-Württemberg:
Gründung des Landes Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg wurde am 25. April 1952 gegründet. Reinhold Maier (FDP/DVP) bildete als erster Ministerpräsident eine Koalition aus SPD, FDP/DVP und BHE und schloss die CDU als stärkste Fraktion aus. Das erzeugte Unmut sowohl bei den zwei südlichen Landesteilen Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern, die sich in der neuen Regierung nicht oder nur unzureichend vertreten fühlten, als auch bei Gebhard Müller, dem neuen CDU-Fraktionsvorsitzenden, welcher die Nichtbeteiligung der CDU als persönlichen Affront empfand.
Erneute Abstimmung in Baden
Die badischen Vereinigungsgegner gaben den Kampf gegen den Südweststaat auch nach 1952 nicht auf. Im Heimatbund Badnerland organisiert, erstrebten sie weiterhin die Wiederherstellung Badens. Artikel 29 (2) des Grundgesetzes sah vor, dass in Gebieten, deren Landeszugehörigkeit nach Ende des Zweiten Weltkriegs ohne Volksabstimmung geändert worden war, ein Volksbegehren über die Neugliederung möglich sei. Nachdem dieser Passus infolge des Deutschlandvertrags 1955 in Kraft trat, stellte der Heimatbund einen Antrag auf ein Volksbegehren zur Wiederherstellung des Landes Baden in den Grenzen von 1945. Das Bundesinnenministerium lehnte diese Forderung unter anderem mit der Begründung ab, das neue Bundesland sei bereits durch eine Volksabstimmung zustande gekommen. In der darauf folgenden Klage vor dem Bundesverfassungsgericht bekam der Heimatbund Recht. Das Gericht argumentierte, dass die Abstimmung von 1951 keine Abstimmung in Sinne von Artikel 29 gewesen sei, da hierbei die zahlenmäßig stärkere Bevölkerung Württembergs und Hohenzollerns die zahlenmäßig schwächere Badens habe überstimmen können. Der Wille der badischen Bevölkerung sei durch die Besonderheit der politisch-geschichtlichen Entwicklung überspielt worden, weshalb ein Volksbegehren nach Artikel 29 zulässig sei.
Das Bundesverfassungsgericht setzte in seinem Urteil keine Frist für die Abstimmung, weshalb sie immer wieder verschleppt wurde. Es bedurfte einer weiteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahre 1969, in der es die Abstimmung bis spätestens zum 30. Juni 1970 anordnete. Diese wurde am 7. Juni 1970 durchgeführt und ergab mit 81,9 % eine große Zustimmung zum Verbleib von Baden im gemeinsamen Land Baden-Württemberg. Die Wahlbeteiligung lag bei 62,5 %.
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2 Antworten auf “Don’t Mess with Südbaden! Ein wenig Landeskunde – inspiriert von einem Aufkleber, gesehen in Freiburg…”
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Dezember 13th, 2010 am 18:22
[…] Insgesamt lässt sich feststellen: Auch wenn private Hochschulen mit vorrangig wirtschaftsorientierten Studiengängen derzeit nur eine bestimmte Sparte bedienen, sind die Methoden oft moderner und die Organisation serviceorientierter. Der Landesvorsitzende der Liberalen Hochschulen, Alexander Schopf, stellt dazu fest: “Die Ausbreitung privater Hochschulen wird langfristig nicht zur Privatisierung der Hochschulbildung führen. Allerdings zeigen sie, dass eine straffe Organisation und Ausrichtung auf die Ausbildung des akademischen Nachwuchses oft besser mit der Wissenschaftsfreiheit vereinbar sind, als manche staatlichen Hochschulen denken. Hier können staatliche von privaten Hochschulen lernen.” […]
Dezember 13th, 2010 am 19:09
[…] Insgesamt lässt sich feststellen: Auch wenn private Hochschulen mit vorrangig wirtschaftsorientierten Studiengängen derzeit nur eine bestimmte Sparte bedienen, sind die Methoden oft moderner und die Organisation serviceorientierter. Der Landesvorsitzende der Liberalen Hochschulen, Alexander Schopf, stellt dazu fest: “Die Ausbreitung privater Hochschulen wird langfristig nicht zur Privatisierung der Hochschulbildung führen. Allerdings zeigen sie, dass eine straffe Organisation und Ausrichtung auf die Ausbildung des akademischen Nachwuchses oft besser mit der Wissenschaftsfreiheit vereinbar sind, als manche staatlichen Hochschulen denken. Hier können staatliche von privaten Hochschulen lernen.” […]