Online-Durchsuchung nur unter strengen Auflagen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute sein Urteil zur geplanten Online-Durchsuchung von Bundesinnenminister Schäuble gefällt.
Grund für das heutige Urteil waren aber keine Pläne des Innenministeriums, sondern vielmehr ein Gesetz, welches das Land Nordrhein-Westfalen auflegen wollte. Hiergegen wurde unter anderem auch vom ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) geklagt.
Kraft dieses Urteils ist die Online-Durchsuchung faktisch schon erlaubt, allerdings gibt es weitreichende Auflagen für diejenigen, die das Gesetz umsetzen wollen.
So müssen die Gründe für die Durchsuchungen entweder “Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut” sein oder den Staat mitsamt seiner Bevölkerung in seiner Existenz bedrohen - ein wahrlich eng gestalteter Rahmen für Ermittler.
Fakt ist aber auch, dass es schon unter dem alten Bundesminister des Innern, Otto Schily (SPD), Online-Durchsuchungen gab, die sogar nachträglich von einem Richter des Bundesgerichtshofs genehmigt wurden.
Realität aber ab seit heute ist: Die unbescholtenen Bürger dieses Landes können sich zwar nicht in Sicherheit ob dieses Urteils wägen, aber immerhin können sie darauf vertrauen, dass diejenigen, die sich nicht an die Vorschriften halten, auch belangt werden können.
Gerhart Baum sagte, das Urteil sei ein Meilenstein in der Geschichte des Grundrechtsschutzes.
Die Zukunft wird zeigen, ob der Bundesminister des Innern über diesen Stein stolpern wird.
Quellen: spiegel.de, tagesschau.de



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