Schon wieder Justizskandal: Abschiebung von Frau zur Steinigung in den Iran
Der deutsche “Rechtsstaat” wieder mal in Aktion:
Ein Berliner Gericht hat die Abschiebung der 31jährigen lesbischen Iranerin Jasmin K. beschlossen, obwohl diese von einem iranischen Gericht in Abwesenheit wegen Homosexualität zum Tode verurteilt worden war, was ihre Anwältin dem Gericht beweisen konnte…
Im Iran erwartet sie nun die Steinigung, so die 31jährige gegenüber dem Online-Magazin queer.de. Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung absurderweise auf ein Gespräch, das Mitarbeiter des deutschen Außenministeriums im Iran mit der Mutter von Jasmin K. geführt hätten. In diesem Gespräch habe die verzweifelte und verängstigte Mutter abgestritten, dass ihre Tochter lesbisch sei. Auf Grund dieser “Beweisführung” soll nun die Asylbewerberin - trotz des Todesurteils - abgeschoben werden.
Das ist für mich Beihilfe zum Mord. Die haarsträubende Begründung des Rechtsaktes:
Der Fall […] betrifft ein laufendes Asylverfahren, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge negativ beschieden wurde. D.h. der beantragte Asylanspruch konnte der Antragstellerin nicht gewährt werden. Diese Entscheidung hat nicht das Land Berlin getroffen, sondern das dafür zuständige Bundesamt.” […]
“Die Konsequenz daraus ist, dass die Ausländerbehörde Berlin gemäß Asylverfahrensgesetz an die Entscheidung gebunden ist und die Abschiebung auszuführen hat.” […]
“Die Antragstellerin ist gegen den Bescheid gerichtlich vorgegangen, dort aber unterlegen. Der Berliner Innensenator hat somit derzeit keine rechtliche Handhabe die Abschiebung zu verhindern.”
http://www.hagalil.com/archiv/2007/08/steinigung.htm
Nur zur Erinnerung: Das Grundgesetz ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Hier wird mindestens gegen die Artikel 1,2,16a und dem Geiste des 102 verstoßen.







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