Über die Absurdität von Arbeitserlaubnissen…

Surprise nennt sich ein Schweizer Straßenmagazin, das den Anspruch verfolgt, Menschen in sozialen Schwierigkeiten zu helfen,

sich aus eigener Kraft aus Abhängigkeiten zu befreien. […] Rund dreihundert Menschen in der deutschen Schweiz, denen der Arbeitsmarkt verschlossen bleibt, erhalten damit eine Tagesstruktur, selbst verdientes Geld und Selbstvertrauen.

Vom Grundsatz her kein schlechter Ansatz, wäre es denn politisch gewollt, dass sich jeder ein eigenständiges Einkommen erwirtschaften kann:

Das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) verbietet Asylbewerbern seit November, das Strassenmagazin zu verkaufen.

«Eine absurde Politik», findet Fred Lauener von «Surprise». Der Staat verbiete es Personen mit Eigeninitiative, sich ein bescheidenes Einkommen zu erwirtschaften. Leidtragender sei auch der Staat – denn die Asylsuchenden benötigten nun wieder mehr Unterstützung von der Sozialhilfe. «Wer kann das wollen?», fragt Lauener.

Der Kanton beruft sich bei seinem Verbot auf die sogenannte Branchenregelung: Asylbewerber mit der Bewilligung N dürfen nur in bestimmten Branchen wie der Landwirtschaft oder der Pflege arbeiten, nicht aber im Verkauf. Bis anhin hat der Kanton den «Surprise»-Mitarbeitern Ausnahmen gewährt. Damit ist nun Schluss. «Unser Amt hat sich für die Praxisänderung entschieden, weil nicht garantiert ist, dass die ‹Surprise›-Verkäufer den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn erreichen», sagt AWA-Sprecher Can Arikan. Das hat zur Folge, dass auch vorläufig aufgenommene Ausländer mit der Bewilligung F vom Verbot betroffen sind – obwohl sie eigentlich in allen Branchen arbeiten dürften.

Die Argumentation mit dem Mindestlohn findet Thomas Kunz, Direktor der AOZ (Asyl-Organisation Zürich), «etwas gesucht». Es sei absurd, für den Verkauf von «Surprise» einen branchenüblichen Lohn zu fordern. Die Verkäufer kaufen die Hefte für 3.30 Franken und verkaufen sie für 6 Franken weiter. «Davon kann man nicht leben», sagt Kunz. Auch der auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisierte Rechtsanwalt Marc Spescha kritisiert das Amt: «Der Entscheid ist höchst stossend und kleinkariert.» Der Kanton habe einen Ermessensspielraum, der es ihm ermöglichen würde, den Verkauf von Strassenmagazinen zuzulassen. Insbesondere, weil bei «Surprise» nicht die Erwerbstätigkeit im Vordergrund stehe, sondern das Schaffen einer Tagesstruktur. «Wenn die Leute eine Beschäftigung haben, kann man verhindern, dass sie in die Kriminalität abrutschen», sagt Spescha.”

Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Kanton-stoppt-40-SurpriseVerkaeufer/story/20445218

Glücklicherweise haben die 40 betroffenen Asylanten einen starken Verbündeten, niemanden Geringeren als die wählerstärkste schweizer Partei:

Die Menge an Gesetzen und Vorschriften sowie der Verwaltungsaufwand sind zu reduzieren, da sie die wirtschaftliche Entwicklung, Wachstum und Kreativität sowie die Eigenverantwortung erwürgen.”

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Geposted von Robert Meldt am 25.12.2009 | In Menschenrechte, Europa |

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