Vorratsdatenspeicherung: 2.200 Ermittlungen in drei Monaten!
Die Vorratsdatenspeicherung wird von deutschen Strafverfolgern fleißig genutzt: Innerhalb von drei Monaten gaben Richter den Zugriff auf gespeicherte Telefon- und Internet-Verbindungsdaten für fast 2200 Ermittlungsverfahren frei.
Berlin - Insgesamt waren es fast 2.200 Ermittlungsverfahren von Mai bis einschließlich Juli 2008, in deren Rahmen Richter den Rückgriff auf Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internet-Nutzern angeordnet haben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz hervor.Tatsächlich und definitiv benutzt wurden die Vorratsdaten dann aber nur in 43 Prozent der Fälle, also in etwa 940 Verfahren. In 29 Prozent der Fälle sei der Rückgriff auf die Daten nicht erforderlich gewesen, bei immerhin einem Viertel der 2.186 Verfahren sei dazu keine Angabe möglich.
Piltz kritisierte die Zahlen in der “Berliner Zeitung” vom Mittwoch. “Die Angaben reichen nicht aus, um die Vorratsdatenspeicherung zu begründen.” So gehe aus der Antwort der Regierung nicht hervor, “in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war”.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung in einer einstweiligen Anordnung im März deutlich eingeschränkt. Unter anderem hatten die Verfassungsrichter die Bundesregierung dazu aufgefordert, einen Bericht über die konkreten Ergebnisse von Ermittlungen mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen.
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,594271,00.html








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