Wahlgeräte und die Arbeitsgruppe 8.51
In der Bundesrepublik gibt es lediglich drei Personen, die nachvollziehen können, wie die elektronische Erfassung, Speicherung und Zählung von Wählerstimmen an den etwa 2500 für politische Wahlen bereits eingesetzten Wahlcomputern funktioniert.
Diese Zahl nannte der Vertreter der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), Prof. Dieter Richter, am gestrigen Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig in der mündlichen Verhandlung über eine Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Bei den drei Personen handelt es sich um die Mitarbeiter der Arbeitsgruppe 8.51 “Software und elektronische Wahlen” der PTB, die nach der Bundeswahlgeräte-Verordnung für die technische Prüfung eines Baumusters zuständig ist, bevor die Bauartzulassung und Verwendungsgenehmigung durch das Bundesinnenministerium erfolgt.”
Nur ein Grund, weshalb sich die LHG-BW gegen Wahlgeräte ausspricht!
- Der komplette Beschluss
- Mehr zur Petition gegen Wahlgeräte
- Comic zur Veranschaulichung der Situation
Hier der ganze Artikel bei heise online: http://www.heise.de/newsticker/meldung/97566








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