Werner-Bonhoff-Preis wider den §§-Dschungel

Paragraph

Der Fall Bernd BeiglBernd Beigl hatte sich im Mai 2004 erstmals höflich um eine Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde Augsburg beworben. Sukzessive erfüllte der gelernte Bankkaufmann Beigl die von der Straßenverkehrsbehörde gestellten Bedingungen für den Betrieb seines Velo-Taxi-Dienstes. Bis zum September 2006 zog sich Bernd Beigls Bemühung um Genehmigung hin. Erst durch die Intervention des Oberbürgermeisters, den Bernd Beigl mit seinem Velotaxi zu einem Fest kutschierte, erhielt der junge Unternehmer finalen Bescheid von der Augsburger Straßenverkehsbehörde. Er brauche keine Genehmigung. Eine Fahrrad-Rikscha sei eben doch kein Fahrrad. Als Reaktion auf den Fall Bernd Beigl hat der Oberbürgermeister zum 1. Oktober 2007 die Auflösung der Straßenverkehrsbehörde und deren Eingliederung in das Tiefbauamt veranlasst.

Zu genau solchen Fällen überbordender Bürokratie hat die Werner-Bonhoff-Stiftung an der Humboldt-Universität zu Berlin ein Forschungsprojekt initiiert und einen Preis gestiftet.

Teilnahmeberechtigt sind: Gründer, Selbständige, Unternehmer und Unternehmerinnen, die ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben.

Der jährlich ausgelobte Werner-Bonhoff-Preis ist mit 100.000 Euro dotiert!

Link: http://www.werner-bonhoff-preis.de

Geposted von Alexander Schopf am 11.02.2008 | In Deutschland |

Comment hinterlassen

Du musst eingelogged sein um einen Comment zu posten.