ZHFRUG – Geschwisterregelung

  • 29.01.2009

Liebe Freunde,

das Zweite Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich, kurz ZHFRUG, das im Dezember 2008 vom Landtag von Baden-Württemberg verabschiedet worden ist, brachte zahlreiche Änderungen mit sich, gerade auch beim Landeshochschulgebührengesetz. Einige von euch werden mit großer Sicherheit von diesen betroffen sein.
Es geht dabei um eine neue Geschwisterregelung, die einen Gebührenerlass ermöglichen kann:
Bedeutet folgende Neuerung wirklich, dass für einen Studenten, der zwei oder mehr Geschwister hat, generell eine Befreiung von den Studiengebühren gilt, unabhängig davon, ob diese Geschwister in Baden-Württemberg studieren oder studierten und keine Befreiung in Anspruch genommen haben?

Artikel 7
Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes
6. § 6 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
bb) Satz 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung:
„2. die zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift in Anspruch nehmen oder genommen haben; wurde ein Studierender für weniger als sechs Semester nach dieser Vorschrift befreit, kann die verbleibende Semesterzahl von einem anderen Geschwister in Anspruch genommen werden,“.”

Die LHG-BW hat nachgefragt und die Antwort war ein klares Ja! Ihr könnt bei euren Hochschulen, wenn ihr betroffen seid, einen Antrag auf Erstattung stellen. Sollte bei euch etwas nicht klappen, gebt uns bitte bescheid, wir wären gerne informiert. Danke!

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