Stellungnahme zum Tanzverbot am Karfreitag

  • 25.03.2016

Wie jedes Jahr herrscht auch an diesem Karfreitag wieder im ganzen Land ein öffentliches Tanzverbot. Verstöße dagegen kosten bis zu 1500 Euro Bußgeld.

Wir als LHG Tübingen halten diese Regelung nicht nur für völlig veraltet, sondern auch für falsch.In einer vielfältigen Gesellschaft wie der unseren, kann es nicht angehen, dass der Staat christliche Traditionen per Gesetz durchsetzt. 40% der Menschen in Deutschland sind nicht christlich. Mit dieser Haltung gäbe es außerdem bis heute keine Gleichberechtigung von Mann und Frau und Blasphemie bzw. Homosexualität wären immer noch eine Straftat. Es muss jedem erwachsenen Menschen selbst überlassen bleiben, wie er religiöse Feiertage verbringt. Eine Bevormundung lehnen wir allerdings ab.

Darum fordert die LHG Tübingen ein Verbot des Tanzverbots in Baden-Württemberg.Alles andere wird einer modernen, vielfältigen und freiheitlichen Gesellschaft schlicht nicht gerecht.

Hier der Link zu Facebook: https://www.facebook.com/lhgtuebingen/

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen