Ract! Festival – warum wollen wir eine Prüfung?

  • 14.02.2017

Mit diesem Statement wollen wir für alle Interessierten ausführlich erklären, warum wir eine rechtliche Prüfung des Ract! Festivals beantragt haben. Auch ist uns wichtig, noch einmal ausdrücklich zu betonen, dass wir nichts gegen das Festival an sich haben!

Das Ract! ist seit Jahren eine kulturelle Veranstaltung im Herzen von Tübingen, an dem sich viele Studis erfreuen. Und in Anbetracht der finanziellen Möglichkeiten könnte man ohnehin nur schwer gegen eine Förderung des Festivals argumentieren.

Also, wo sehen wir die Probleme?

Es beginnt damit, dass sich momentan niemand sicher sein kann, ob wir ein Festival wie das Ract! überhaupt ausrichten und finanzieren dürfen. Das ist deshalb problematisch, weil das Land Baden-Württemberg die Aufgaben der verfassten Studierendenschaft im Landeshochschulgesetz festlegt. In § 65 II Nr. 1 heißt es, dass wir unter anderem die „kulturellen Belange“ der Studierenden wahrnehmen müssen. Nach unserer Einschätzung ist das Ract! ohne Frage ein kultureller Belang. Wenn wir aber z.B. den Bauzaun, der um das Festivalgelände führt, finanzieren, dann profitieren effektiv alle Besucher und nicht nur die Tübinger Studis. Indem wir Geld ausgeben, das nicht nur den Studierenden zugutekommt, sondern allen, muss man sich fragen, ob wir unserer Aufgabe, die Belange der Studierenden wahrzunehmen, noch gerecht werden oder ob wir über das Ziel hinausschießen. Denn bei einer Veranstaltung mit 25.000 bis 30.000 Besuchern wird es sich nur teilweise um Tübinger Studis handeln.

Der StuRa bezuschusst das Ract! 2016 mit knapp 15.000€, 2017 sind es nochmal so viel. Bei diesen Summen sollte man sich darüber im Klaren sein, was man tut.

Und genau das kann keiner von uns! Deswegen müssen wir Rechtssicherheit schaffen. Es gibt viele Argumente, die für eine Förderung sprechen. Zum Beispiel, dass der StuRa wohl nur knapp ein Drittel der Kosten trägt und nicht noch mehr. Dagegen gibt es aber auch viele Argumente. Etwa, dass wir Geld der Studierenden für „irgendwen“ ausgeben.

Das Hauptargument „man mache das schon immer so“, ist wenig überzeugend. Genau genommen ist es überhaupt kein Argument sondern eher ein Eingeständnis, dass man sich seit Jahren keine Gedanken um die Rechtmäßigkeit gemacht hat.

Klar ist nur, dass uns das Argument, das mache man schon immer so und bis jetzt habe sich auch niemand daran gestört, überhaupt nichts bringt.

Das ist aber nicht das einzige Problem!

Als wir uns mit unseren Kollegen vom RCDS und ULF näher mit dem Thema beschäftigt haben, hat es eine Weile gedauert, bis wir verstanden haben, was hier passiert.

Der StuRa hat nämlich nie beschlossen, dass er das Festival mitveranstalten will. Auch hat er nie ausdrücklich beschlossen, dass das Festival mit 15.000€ gefördert werden soll. Man beruft sich hier nur auf den Beschluss des Haushaltsplans. Hier stehen die Budgets der Arbeitskreise – so auch das Budget des Arbeitskreises Ract!. Das war‘s – mehr gibt es nicht.

Auch wussten wir gar nicht, dass der StuRa offiziell Mitveranstalter des Festivals ist. Das birgt einige Risiken und man macht es trotzdem so, dass es niemand weiß?

Wir verlangen von jedem, der von uns eine finanzielle Förderung bekommt, dass er überall darauf hinweist, dass er Geld der Studierendenschaft bekommen hat. Dann geben wir 15.000€ für das Ract! aus und sagen es niemandem? Es ist ein Akt politischer Schizophrenie Regeln aufzustellen, die man selbst bricht!

Auch wie das Geld durch den Arbeitskreis Ract! verteilt wird, ist unklar. Angeblich treffen sich jede Woche 30-40 Mitglieder und planen das Festival. Die Entscheidungen über das Budget treffen dann alle gemeinsam per Abstimmung. Auf Nachfrage räumte man auch ein, dass nicht alle Mitglieder im Arbeitskreis auch Tübinger Studis sind. Wenn auch sie über das Budget abgestimmt haben, wäre das nach unserer Satzung ein klares No-Go!

Die Arbeitskreise können nach der Satzung „im Rahmen des ihnen vom Studierendenrat erteilten Auftrages“ über ihre Budgets verfügen. Wie soll aber im Rahmen eines Auftrages gehandelt werden, wenn es diesen Auftrag nie gab?

Man könnte dann wenigstens erwarten, dass die Haushaltspläne, die die Grundlage für die Ausgaben sind, vom Rektorat als unsere Rechtsaufsicht – wie vorgeschrieben – geprüft und genehmigt worden sind. Auch könnte man erwarten, dass die Ausgaben des StuRa in den letzten Jahren einmal geprüft worden wären. Sowohl das eine als auch das andere ist in den letzten Jahren nicht passiert. Niemand kann wissen, ob das alles seine Richtigkeit hatte oder nicht.

Und ist es nicht seltsam, dass jeder Kleintierzüchterverein einmal im Jahr eine Kassenprüfung durchführt und wir nicht?

Aber einen Schritt in die richtige Richtung gibt es schon. Die FSVV hat sich nach unserer Kritik daran gemacht, die Aufgabenbeschreibungen für die Tätigkeit der Arbeitskreise zu formulieren – also werden wir ab nächster Woche wohl eine Auftragserteilung für die Arbeitskreise haben.

Das nächste Problem sehen wir in der Person unserer Finanzreferentin.

In ihrem Amt, das sie seit einigen Jahren innehat, ist es ihre Aufgabe, das Geld der Studierenden zu verwalten und sämtliche Überweisungen zu tätigen. Gleichzeitig ist sie eine der treibenden Kräfte bei der Organisation des Ract!. Das zeigt sich schon daran, dass sie die Vorsitzende des Act! Vereins ist. Dabei handelt es sich um den Trägerverein, der das Festival maßgeblich ausrichtet. Sie verwaltet also ohne zusätzliche objektive Kontrolle, was der Arbeitskreis Ract! mit dem Geld der Studierenden tut und befindet sich gleichzeitig in einer führenden Position auf der Empfängerseite des Geldes.

Wir wollen damit nicht sagen, dass sich jemand selbst bereichert und wir nehmen das Wort Untreue nicht in den Mund! Es gibt allerdings ein schönes schwäbisches Wort, das das Ganze gut beschreibt: „Geschmäckle“.

Mit unserer Aktion wollen wir das Ract! nicht ruinieren. Wir haben auch schon einen Vorschlag gemacht, wie das Festival auch bei negativem Ausgang der Prüfung fortgesetzt werden könnte: Ein Tag nur für Studierende, ein Tag für alle. Dann muss man sich nicht mehr fragen, ob wir das dürfen oder nicht. Einzige Reaktion auf diesen Vorschlag war bislang aber nur der Einwand, das sei viel zu kompliziert. Natürlich wäre eine Trennung schade, aber es ist schlicht nicht der Zweck der Verfassten Studierendenschaft Geld für andere als Studis auszugeben.

Wir wollen keine Spielverderber sein. Wir fallen auch niemandem in den Rücken. Seit einigen Wochen diskutieren wir im StuRa und in den Arbeitskreisen über das Thema.

Die gesamte liberale Hochschulgruppe Tübingen steht hinter diesen Anträgen – auch wenn wir genau wissen, dass sie unpopulär sind. Aber wir haben beschlossen, jetzt für Klarheit zu sorgen. Das tun wir auch, obwohl uns halb zum Spaß halb zur Drohung von der Organisation gesagt wurde, dass man im Zweifel ganz genau kommunizieren werde, wer für den Ärger verantwortlich ist. Dazu stehen wir und wir stehen im StuRa nicht allein!

Vielen Dank für euer Interesse und wir hoffen auf eure Unterstützung!

Hier nochmal der Antrag für alle, die ihn selbst lesen wollen:
https://lhg-bw.de/tuebingen/files/2017/02/AnträgeLHG-Ract.pdf

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen