Pressemitteilung der Liberalen Hochschulgruppen zum Verfasste-Studierendenschafts-Gesetz

Pressemitteilung vom 9. Mai 2012:

Schopf: “Die Liberalen Hochschulgruppen Baden-Württemberg lehnen den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft ab.”

ButtonLiberale Hochschulgruppen Baden-Württemberg zur Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum “Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung” (Verfasste-Studierendenschafts-Gesetz – VerfStudG) Drucksache 15/1600

Bei einer Einführung der Verfassten Studierendenschaft (VS) nach dem Willen der Landesregierung entsteht ein ungeregelter Wildwuchs an Systemen, der die Probleme der studentischen Mitbestimmung nicht löst, sondern ganz neue Probleme schaft.
Dazu der Landesvorsitzende Alexander Schopf:

“Der heute im Parlament behandelte Gesetzentwurf ist nichts als alter Wein in neuen Schläuchen und dabei nichtmal ein guter. Die LHG wünscht sich dagegen eine zukunftsfähige, auf alle Hochschulen gleichermaßen übertragbare, demokratische, starke und transparente Studentenvertretung mit echtem Mitsbestimmungsrecht, wie es der Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg vorsieht. Alle diese Punkte spielen bei grün-rot keine Rolle. Es scheint der Landesregierung vielmehr um die Ausstattung der zumeist rot-grün-dominierten Studentenvertretungen mit gewaltigen Geldmitteln zu gehen, finanziert aus Zwangsbeiträten. Nur haben Geld und der Status einer eigenenTeilkörperschaft der Hochschule mit echter Mitbestimmung absolut nichts zu tun. Hieran krankt der Gesetzentwurf.”

Die derzeitige Praxis totaler Intransparenz führt zu einer Verdrossenheit bei den Studenten, die neben der nicht ausreichenden Ankündigung von Wahlen zu geringen Wahlbeteiligungen führt, die die Legitimation der Vertreter untergräbt. Dem Gesetzesentwurf fehlen klare Definitionen, was die Kernaufgaben der Studentenschaft sein sollen. Durch nahezu offene Kompetenzzuweisung wird das Aufgabenspektrum beinahe grenzenlos. Eine Regelung zur Begrenzung des Haushalts existiert nicht, so werden die Studenten nicht als Teilhaber, sondern als Finanziers der Studentenschaft angesehen. Eine Kontrolle durch die Legislative wird durch Ausgestaltungsmöglichkeit als Vollversammlung de facto untergraben und kann sogar bis zur Unmöglichkeit eines Antritts von hochschulpolitischen Gruppierungen zu Wahlen führen. Auch ist im Entwurf keine explizite Rechenschaftspflicht der Exekutive gegenüber der Legislative vorgesehen. All diese Punkte belegen die Unausgegorenheit des vorliegenden Papiers der Landesregierung.

Als Alternative zum verstaubten System der Verfassten Studierendenschaft hat die FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Konzept der Liberalen Hochschulgruppen aufnimmt und die Einrichtung eines Studentenparlaments als zentralem Vertretungsorgan aller Studenten vorsieht. Die Beschlüsse des Studentenparlaments werden vom Allgemeinen Studentenausschuss umgesetzt, der uns Studenten nach außen vertritt und dem Studentenparlament gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Der Gesetzentwurf spricht sich für eine klare institutionelle Trennung von Legislative (Studentenparlament) und Exekutive (Allgemeinen Studentenausschuss) aus. Der Allgemeine Studentenausschuss wird vom Studentenparlament gewählt, beauftragt und kontrolliert. So wird eine klare Aufteilung von Kompetenzen und Kontrolle erreicht.

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