RCDS-Bundeschiedsgericht macht Rauswurf von (Ex-)Bundesvorsitzendem Ludewig rückgängig!

Auf der Internetseite des Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) an der TU Berlin vom 29. Juni 2008 ist untenstehender Eintrag zu lesen. Der bisherige Bundesvorsitzende, Gottfried Ludewig, aus dieser, seiner eigenen Gruppe, ausgeschlossen, ist wieder im Amt, da das RCDS-Bundesschiedsgericht den Rauswurf in einem “Schnellverfahren” wieder rückgängig machte! Wir haben berichtet: Quo Vadis, RCDS? und RCDS schließt Gottfried Ludewig aus – Verband muss neuen Bundesvorsitzenden wählen

RCDS-Bundeschiedsgericht auch gegen Demokratie – Ludewig-Skandal zieht immer weitere Kreise

Gottfried LudewigNachdem bereits der (damalige) Bundesvorsitzende Gottfried Ludewig seine fragwürdigen Vorstellungen von Demokratie in der Öffentlichkeit kundtut, hat nun auch das Bundesschiedsgericht eine interessante Stellungnahme zu demokratischen Prozessen abgegeben.

In einer Hauruck-Aktion wurde der Ausschluss des Gottfried Ludewig, der von der Mitgliederversammlung des RCDS der TU Berlin mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wurde, für vorerst ungültig erklärt.

Das Schiedsgericht beruft sich in seiner Argumentation hauptsächlich auf die angebliche Nichteinladung zweier Mitglieder.

Gottfried LudewigVerwunderlich ist, dass das Gericht offenbar zu keinem Zeitpunkt Interesse an einer echten Aufarbeitung der Vorgänge hatte. Spätestens im Rahmen einer näheren Prüfung der Vorwürfe hätte das Schiedsgericht feststellen können, dass von den beiden “Mitgliedern” der eine niemals Mitglied des RCDS war, der andere nach einem Umzug den RCDS TU Berlin e.V. nie über seine neue Anschrift in Kenntnis gesetzt hat.

Zuvor wurde ein Befangenheitsantrag gegen den Schiedsgerichtsvorsitzenden abgelehnt. Der Antrag wurde gestellt, nachdem dieser in einem telefonischen Gespräch mit dem ehem. Vors. des RCDS TU Berlin e.V. den Urteilsspruch einer Anhörung vorwegnahm und selbigen als “unverschämt” beleidigte, weil dieser die einseitige Informierung kritisierte und um eine angemessene Anhörung bat.

Gottfried LudewigEin adäquates rechtliches Gehör wurde nicht gewährt: Der Antragsgegner RCDS TU Berlin e.V. sollte innerhalb von nicht einmal einem Tag auf ein anwaltlich verfasstes Einspruchsschreiben (Umfang des Einspruchs: 10 Seiten, Anlagen: 50 Seiten) antworten. Auch der Hinweis, man wolle sich selbst rechtlichen Beistand holen, lief ins Leere.

Der RCDS TU Berlin e.V. bedauert, dass neben Gottfried Ludewig nun auch das Bundesschiedsgericht durch ein denkwürdiges Vorgehen ein Verhalten an den Tag legt, das den RCDS nicht im guten Licht stehen lässt. Die Überprüfung dieser Vorgänge wird nun ordentlichen Gerichten vorbehalten sein.

Quelle: Ring Christlich-Demokratischer Studenten an der TU Berlin (RCDS TU Berlin e.V.)

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