Nach der Selbstanzeige eines Berliner Fortpflanzungsmediziners hat der Bundesgerichtshof im Juli diesen Jahres ein unerwartetes Urteil gesprochen, wonach es sich bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) nicht um einen Verstoß gegen das Emryonenschutzgesetz handle, soweit keine „totipotenten“ Zellen untersucht werden, also Zellen, die je für sich die Fähigkeit haben, sich zu einem ganzen Menschen zu entwickeln, und […]
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