Urabstimmungen 2009

  • 18.01.2009

Neben den Wahlen zum Unabhängigen Modell finden in der Woche vom 19. Januar bis zum 23. Januar 2009 auch zwei Urabstimmungen statt, deren Abstimmungstexte wie folgt lauten:

1. In das Gesetz für das Karlsruhe Institute of Technology (KIT) soll die Bestimmung aufgenommen werden “Das KIT verfolgt nur friedliche Zwecke”.

2. Wenn es die Formulierung “Das KIT verfolgt nur friedliche Zwecke” in der Grundordnung bzw. dem Gesetz des KIT gibt, soll es dann dem Senat gestattet sein, einstimmig über die Genehmigung strittiger Fälle zu befinden?

Hintergund für diese beiden Urabstimmungen ist, dass es bislang Uneinigkeit zwischen dem Forschungszentrum und der Universität gibt, ob eine solche Zivilklausel ins KIT-Gesetz aufgenommen werden soll oder nicht. Am Forschungszentrum existiert seit dessen Gründung eine Zivilklausel, während es an der Universität bislang keine solche Formulierung gab.

Die LHG ist der Ansicht, dass auch am KIT, wie es in der Vergangenheit an der Universität bereits üblich war, die Freiheit von Forschung und Lehre gewahrt bleiben soll.

Eine uneingeschränkte Zivilklausel erschwert auch die Forschung an Projekten, deren Verwendungszwecke nicht primär einen militärischen Hintergrund haben, weshalb der Senat in kritischen Fällen über Ausnahmen befinden sollte.

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