Ende Dezember 2015 änderte das Legislativorgan die Satzung der Studierendenschaft. Teilweise waren diese Änderungen sogar zielführend und sinnvoll.
Die Rechtsaufsicht der Studierendenschaft ist die Universität. Dies bedeutet für uns, dass eine Satzung erst durch Prüfung, Genehmigung und Bekanntgabe des Rektors wirksam wird. Die von uns verabschiedete Satzung unterscheidet sich jedoch an mehreren Stellen von der nun durch das Rektorat bekanntgegebenen Version.
Wir fordern: Sofortige und umfassende Aufklärung der Umstände und haben einen entsprechenden Antrag im StuPa gestellt!
Am 31. Mai und 1. Juni könnt ihr entscheiden, wie viele eurer Vertreter nicht nur lesen was sie beschließen oder ablehnen (#SPDAslyPaketII), sondern es nachher auch überprüfen.
Hier findet ihr unseren Antrag:
https://lhg-bw.de/konstanz/…/2016/02/Antrag_Stellungnahme.pdf
Hier findet ihr die –fehlerhafte- Bekanntgabe: http://goo.gl/mLZRxo