Schallende Ohrfeige für den AStA Uni Konstanz! Und womit? Mit Recht!

  • 03.11.2016

„Der AStA verwehrt Gruppen, die Organisationen nahestehen, die Menschen aufgrund biologischer Kriterien ausschließen, den Zugang zur Infrastruktur des AStA.“ – So lautete der Beschluss des Studierendenparlamentes vom 10.12.2015. Nachdem die Schlichtungskommission dem StuPa bereits empfohlen hatte, diesen schleunigst zurückzunehmen, bestätigt nun auch das Justiziariat der Universität Konstanz, was für liberale DemokratInnen ohnehin auf der Hand lag:

„Auch nach Auffassung des Justitiariats ist dieser Beschluss des StuPa rechtswidrig und unverzüglich aufzuheben. […] Der AStA ist als Exekutivorgan der VS, ebenso wie das StuPa als Teil des Legislativorgans der VS diesem Neutralitätsgebot verpflichtet, und darf die VS und ihre Infrastruktur nicht dazu benutzen, eigene politische Ziele seiner Gremienmitglieder durchzusetzen.“

Man mag von Burschenschaften, Damenschaften, Studentenverbindungen etc. halten, was man will. Doch selbst die entschiedenste Ablehnung ihrer Intentionen und Hintergründe rechtfertigt keineswegs, Hochschulgruppen, welche sich rechtskonform verhalten, den Zugang zu den Publikationsorganen und sonstiger Infrastruktur der VS zu verwehren. Es wäre wünschenswert, wenn sich die üblichen Verdächtigen auch in diesen Punkten endlich mit Grundgesetz und Landeshochschulgesetz arrangieren könnten, anstatt im Semestertakt für mangelnde Glaubwürdigkeit der gesamten Studierendenvertretung zu sorgen.

Die Stellungnahme des Justiziariats findet ihr hier.
Hier findet ihr den zugehörigen Facebook-Post.

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