RCDS und LHG veröffentlichen Drei-Punkte-Plan zum Haushalt des Studierendenparlaments

  • 26.11.2013

MANNHEIM. Zu der nötigen Satzungsänderung, damit der Haushalt des Studierendenparlaments aufgestellt werden kann, wollen RCDS und LHG ihr positives Votum abgeben. Bedingung hierfür ist die Zustimmung zu einem gemeinsamen Änderungsantrag, der die Studenten der Universität Mannheim entlasten soll. In der konstituierenden Sitzung des Studierendenparlaments am Dienstag, den 3. Dezember 2013, wird über einen Antrag diskutiert, der die selbstgesetzten Haushaltsfristen aufheben soll. Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) und die Liberale Hochschulgruppe Mannheim (LHG) begrüßen den Vorstoß von Jusos und gahg: „Wir sind sehr erfreut darüber, dass Jusos und gahg nun an einer gemeinsamen Lösung zur rechtmäßigen Aufstellung des Haushaltsplan interessiert sind. Das Ziel sollte es dabei sein, die Belastung der Studenten der Universität Mannheim so gering wie möglich zu halten.“ so der Vorsitzende der LHG, Vincent von Uechtritz.

Ihre Vorstellungen vom Haushalt veröffentlichen sie in einem gemeinsamen Drei-Punkte-Plan:

1. Keine Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Organe der Verfassten Studierendenschaft (VS)

Wir verstehen unsere Arbeit im StuPa als Ehrenamt, im wahrsten Sinne des Wortes. Wie auch die Arbeit in den Fachschaften oder in einer der zahlreichen bemerkenswerten Initiativen an unserer Universität, schließt dieser Begriff für uns jegliche Zahlungen in Form von Aufwandsentschädigungen strikt aus. Dadurch verhindern wir die Diskreditierung des ehrenhaften Engagements Anderer. Wir wollen unsere Arbeit nicht finanziell bewerten.

2. Eine satzungsmäßige Höchstgrenze für die Beiträge der Studenten an das StuPa nach BAföG

Die finanzielle Belastung der Studenten steigt in letzter Zeit unter anderem durch zusätzliche Verwaltungsbeiträge und Preiserhöhungen des Semestertickets erheblich. Ziel der VS muss es daher sein, die Kosten für den Einzelnen so niedrig wie möglich zu halten. In unserem Haushaltsplan, der auf unserer Webseite einzusehen ist, kommen wir mit einem Beitrag von 3,79€ pro Semester aus. Das entspricht 0,56% des BAföG-Höchstsatzes von derzeit 670€. Um einen finanziellen Spielraum zu garantieren möchten wir eine Obergrenze von 0.6% des BAföG-Höchstsatzes in der Satzung festlegen. Der BAföG-Bedarf wird regelmäßig neu kalkuliert und passt sich dementsprechend auch der Inflation an. Wir finden, dass wir hiermit eine sozial verträgliche und zugleich dynamische Lösung gefunden haben.

3. Rechtssicherheit: Änderung des Haushaltsjahres für einen gesetzeskonformen Haushalt

Paragraph 108 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg legt fest, dass der „Haushaltsplan […] bei landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts der Genehmigung des zuständigen Ministeriums [bedarf]“. Hierzu ist der Haushaltsplan dem Ministerium einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres vorzulegen (vgl. Satz 3). Laut Paragraph 76 der Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft entspricht das Haushaltsjahr dem Kalendarjahr. Der Haushaltsplan kann somit nicht mehr fristgemäß dem Ministerium vorlegt werden. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, muss die Organisationssatzung abgeändert werden.

Sollten alle drei Punkte in der konstituierenden Sitzung des Studierendenparlaments angenommen werden, gilt die Zustimmung der beiden Fraktionen zum Gesamtantrag als gesichert.

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