Freiheit von Forschung und Lehre

Freiheit in Forschung und Lehre ist der erste Schritt zu barrierefreiem Denken. Lassen wir also zu, dass die Hochschule zu einem grenzenlosen Ort wird, an dem nicht die Risiken, sondern die Chancen den Maßstab unseres Handelns setzen. Wir fordern daher eine verantwortungsvolle Forschungsfreiheit, die Abschaffung von generellen Zivilklauseln, mehr Hochschulautonomie, Exzellenz und Individualität im Studium.

Ermöglichungskultur

Unsere Hochschulen sind Orte der Ermöglichung und bieten Raum zur Entfaltung des Einzelnen. Wir fordern daher weniger Vorschriften an den Hochschulen, um Wandel zu begrüßen und nicht dogmatisch abzulehnen.

Forschendes Lernen

Forschung und Lehre gehören für uns zwingend zusammen: In Stanford hat ein deutscher Präsident Erstsemestern den Zugang zur Forschung geöffnet. Wann fangen wir in Deutschland damit an? Wir fordern eine ganzheitliche Hochschulbildung, die enge Kooperation von Labor und Lehrstuhl und aktive Forschungsprojekte ab dem ersten Semester ermöglicht.

Interdisziplinarität

Die Abschottung der verschiedenen Studiendisziplinen an den Hochschulen unseres Landes führt unweigerlich zur vermehrten Ausbildung von Spezialisten. In einer Zeit, in der sich gesellschaftliche Probleme jedoch niemals auf nur eine Art und Weise perspektivisch betrachten, geschweige denn lösen lassen, müssen wir die Interdisziplinarität in den Hochschulen und Studiengängen fördern. Was wir heutzutage wirklich brauchen sind spezialisierbare Generalisten, die die Fähigkeit haben, über den Tellerrand hinweg gesellschaftliche Phänomene aus mehr als nur einer Disziplin zu begreifen.

Studienaufbau

Wir halten das Modell eines zweistufigen Studienabschlusses mit einem berufsqualifizierenden Bachelorabschluss und einem stärker akademisch geprägten Masterabschluss grundsätzlich für richtig. Zusätzlich sollen die Hochschulen das Recht bekommen, neben den standardisierten Abschlüssen Bachelor und Master andere Abschlüsse anzubieten. Auch bei Studiengängen, die mit einem Staatsexamen enden, sollen die Hochschulen zusätzliche Abschlussgrade selbst bestimmen können. So werden die Staatsexamina auf ihre eigentliche Funktion als Eingangsprüfung in den Staatsdienst zurückgeführt. Verbesserungen des Bachelor- und Mastersystems sind allerdings erforderlich. Eine größere Hochschulautonomie bietet die Chance, stärker auf die Bedürfnisse der Studierenden einzugehen. Was wir brauchen, ist mehr Zeit für eine persönliche Schwerpunktsetzung und mehr forschendes Lernen. Daher fordern wir mehr Flexibilität und Angebot bei der Studienzeit, da es jedem Studienstarter selbst überlassen sein sollte, ob er eine Regelstudienzeit von sechs (180ECTS) oder acht (240ECTS) Semestern anstrebt. Quotenregelungen beim Übergang in den Masterstudiengang sind abzuschaffen, stattdessen müssen Masterstudienplätze bedarfsgerecht angeboten werden. Die 10-Semester-Obergrenze der Regelstudienzeit für eine Bachelor- und Master-Laufbahn ist abzuschaffen. Auch muss die Durchlässigkeit zwischen den Hochschulen erleichtert werden, ebenso der Wechsel von und an ausländische Hochschulen sowie allgemein der Anerkennungsprozess eines ausländischen Abiturs.

Seminarunterricht

Es herrscht wissenschaftlicher Konsens darüber, dass ein Studium in kleinen Seminargruppen (bis 40 Leute) wesentlich effektiver und persönlicher ist. Für uns ist die Hochschule ein Ort des Dialogs und des Miteinanders. Dafür braucht es eine ausgeprägte Seminarkultur, damit Studierende und Lehrende wechselseitig voneinander lernen und profitieren können. Dafür fordern wir mehr Seminare und mehr Lehrpersonal an den Hochschulen unseres Landes.

Anwesenheitspflicht

Ein Studium an einer Hochschule dient neben dem Erwerb von berufsqualifizierenden und wissenschaftlich-methodischen Kompetenzen vor allem der persönlich Charakterentfaltung. Um sich frei entfalten zu können, benötigt ein junger, aufstrebender Mensch in der Regel mehr Freiheit als einschränkende Maßnahmen. Die verpflichtende Anwesenheit im Kontext von Hochschulveranstaltungen wie Vorlesungen und Seminaren lehnen die Liberalen Hochschulgruppen Baden-Württemberg daher geschlossen ab. Wir glauben an die Mündigkeit des Einzelnen und trauen den Menschen zu, ihr Studium in Freiheit zu planen und die freie Entscheidung darüber zu treffen, ob sie die didaktischen Vorzüge einer persönlichen Betreuung in einer Veranstaltung an der Hochschule genießen oder lieber autodidaktisch studieren wollen. Wir fordern daher die Abschaffung der Anwesenheitspflicht für alle Hochschulveranstaltungen.

Prüfungsleistungen

Eines der wesentlichsten Merkmale der freien und individuellen Studienplanung ist die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wann man welche Prüfungsleistung ablegen möchte. Die Verwehrung der individuellen An- und Abmeldung zu Prüfungsleistungen, z.B. durch eine Attestpflicht, wird von uns entschieden abgelehnt. Auch ist Möglichkeit von Haupt- und Nachterminen bei Klausuren sowie mehrerer Prüfungsversuche zu erweitern.

Reading Weeks

Studieren bedeutet für uns, sich eigenständig mit Inhalten auseinanderzusetzen und selbstorganisiert zu arbeiten. Im Rahmen von Prüfungsphasen befürworten wir daher die Einführung von vorlesungsfreien Wochen, sog. Reading Weeks, die den Studierenden Zeiträume zur individuellen Prüfungsvorbereitung geben.

Lehramt

Trotz der künstlichen Unterbrechung, welche mit dem Wegfall des Staatsexamens einkehrt, muss im Lehramt künftig ein fließender Übergang vom Bachelor zum Master gewährleistet werden. Daher setzen wir uns für eine Garantie eines Masterstudienplatzes im Lehramt ein. Die geplanten Zulassungshürden für eine Studienplatz im Master of Education sind nach jüngsten Gerichtsurteilen nicht verfassungskonform, weil das für einen berufsqualifizierenden Abschluss notwendige Studium teilweise nicht fortgeführt werden könnte. Ein Bachelorstudium wäre für alle Studierenden wertlos, welche den festgelegten Notenschnitt nicht erreichen, da dieses nicht für die Ausübung des Lehrerberufs qualifiziert.

Promotion

Promotionen sind ein wichtiger Baustein für die Wissenschaft insgesamt. Sie sind das Ergebnis harter Arbeit der Doktoranden, der betreuenden Professoren und wissenschaftlicher Kooperation. Die Forschungsfreiheit in der Promotion ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Wir wollen die hohe Qualität der Promotionen bewahren und durch geeignete Maßnahmen weiter fördern, so sollen Transparenz und Qualität im Promotionswesen durch eine Verbesserung der Datenerfassung, die Einbeziehung der Promotionen in das Qualitätsmanagement und kollegiale Auswahlentscheidungen gestärkt werden. Gerade auch die Betreuungssituation selbst soll durch die verbindliche Einführung von Promotionsvereinbarungen zwischen Doktorand und Betreuer verbessert werden, in der beiderseitige Rechte und Pflichten festgehalten sind. Doktoranden sollen sich weiterhin als Studierende einschreiben können oder, wenn sie Angestellte der Hochschule sind, zum Mittelbau gerechnet werden.

Akademischer Mittelbau

Der Einsatz der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter ist für die Lehrstühle und unsere Hochschulen unerlässlich. Die Vertretung der Statusgruppe des akademischen Mittelbaus muss daher stärker in den Mittelpunkt des Geschehens eingebunden werden, damit wir den Lebensraum Hochschule als Gemeinschaft begreifen können.

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