Vortrag am 12. Juni um 19 Uhr im HS 23 Kupferbau Tübingen mit Herrn Dr. Roger Kusch und Herrn Prof. Dr. Bernd Hecker
Seit einigen Jahren findet in Deutschland eine intensive Debatte über fundamentale ethische Fragen statt; es geht dabei um die Menschenwürde, Mitmenschlichkeit und die Selbstbestimmung in Grenzsituationen des Lebens.
Die Frage nach der Autonomie bezüglich der Beendigung des eigenen Lebens ist dabei eine der schwierigsten. Wie gehen eine liberale Demokratie, der freiheitliche Rechtsstaat und eine offene Gesellschaft mit der Frage nach der conditio humana bei Alter, Krankheit, Sterben und Tod um?
Im Rahmen der UN-Menschenrechtswoche 2018 lädt die Liberale Hochschulgruppe Tübingen gemeinsam mit der Reinhold-Maier-Stiftung zur Diskussion dieser Thematik mit den Experten Dr. Roger Kusch (Vorsitzender des “Sterbehilfe Deutschland e.V.”) und Prof. Dr. Bernd Hecker (Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches
Strafrecht, Strafprozessrecht, sowie Umweltund Wirtschaftsstrafrecht) ein.
Beide werden in anschaulichen Vorträgen die verschiedenen Aspekte unter dem Thema “Sterbehilfe und Selbstbestimmung am Lebensende: Anspruch und Wirklichkeit” beleuchten und danach mit Ihnen zusammen die Thematik in einer offenen Diskussion vertiefend besprechen.
Wir laden alle Tübinger gerne ein, sich am Abend des 12. Juni um 19 Uhr im Hörsaal 23 im Kupferbau in Tübingen mit dieser aktuellen Thematik auseinanderzusetzen.
Natürlich ist die Veranstaltung kostenfrei.
Wir freuen uns auf den Abend, auf Sie und natürlich auf die beiden hervorragenden Referenten!
Eure LHG Tübingen
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Anmeldung bei der Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit
Menschenrechtswoche Tübingen