Öffentliche Anhörung – Wissenschaftsministerium muss Gesetzentwurf zum Dritten Hochschulrechtsänderungsgesetz überarbeiten

  • 25.02.2014

Am 21. Februar 2014 fand die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landtags von Baden-Württemberg zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Drittes Hochschulrechtsänderungsgesetz – 3. HRÄG) statt. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer MdL war der öffentlichen Erinnerung der Liberalen Hochschulgruppen gefolgt und wohnte der Anhörung einige Zeit bei. Als Vertreter der Liberalen Hochschulgruppen sprach Sven Krause. Die Kommentierung des Gesetzentwurfs der Liberalen Hochschulgruppen als PDF steht hier zum Download bereit.

Sven Krause zum Gesetzentwurf:


“Sehr geehrte Frau Ministerin,

sehr geehrte Mitglieder des Landtages, meine Damen und Herren,

vielen Dank, dass Sie auch den Liberalen Hochschulgruppen Gelegenheit geben, zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen, wenn auch fünf Minuten für das Gesamtwerk von 485 Seiten eher knapp bemessen sind.

Vorab möchte ich erwähnen, dass uns einige Punkte des Entwurfs durchaus gut gefallen. Die Wiederholung von Prüfungsleistungen innerhalb von sechs Monaten ist für Studenten extrem wichtig, um auch nach einer nicht bestandenen Prüfung nicht gleich die Regelstudienzeit zu überschreiten. Promotionsvereinbarungen sind für sichere Rahmenbedingungen einer Promotion sehr wünschenswert.

Auch die Diskussion über ein Promotionsrecht der Hochschulen für angewandte Wissenschaften könnte man durchaus führen, wenn sich anhand eines konkreteren Gesetzestextes erstmal prognostizieren ließe, welche Vorstellung der Gesetzgeber davon in der Praxis überhaupt hat.

Ich möchte allerdings vor allem auf drei Punkte eingehen, die uns liberalen Studenten nur mäßig gelungen erscheinen:

  • Der enorme Zuwachs an Gebühren
  • Die Begrenzung der Regelstudienzeit
  • Die Open Access Frage


Zur Gebührenfrage:

Wie Sie den Beiträgen der Kommilitoninnen und Kommilitonen bereits entnehmen konnten, sorgt das Thema unter Studenten für erhebliche Aufregung. Der Gesetzesentwurf sieht gerade im Bereich der Zugangsprüfungen großzügige Erhöhungen der Gebühren vor.

Sie müssen sich vergegenwärtigen, wofür hier mehr gezahlt werden soll: Nicht etwa für eine Verbesserung der bestehenden Angebote, sondern für ein Bestehen der bestehenden Angebote.  Mit anderen Worten: Ohne Mehrleistung.

Wenn man von der Einführung der sogenannten „Deltaprüfung“ absieht, werden in den einschlägigen Vorschriften ausschließlich die Beträge erhöht. Dazu kommen dann Mehrbelastungen aus der jüngeren Vergangenheit wie Beiträge zur verfassten Studentenschaft oder der ebenfalls schon großzügig erhöhte Verwaltungskostenbeitrag.

Ich fühle mich als Student hier wie bei einer Billigfluglinie: Nach außen wird mit erschwinglichen Preisen geworben, aber wenn man am Ende abrechnet, wird es ganz schön teuer. Und der für uns entscheidende Punkt ist: Im Gegensatz zu zweckgebundenen Mitteln für die Verbesserung der Lehre, wie zuletzt bei den Studienbeiträgen, wandern die Gelder hier ungehemmt in den Orcus. In die große Maschinerie von Gremien und Beauftragten oder in Wortklaubereien die Umbenennung der Studentenwerke.

Zu unserem zweiten Punkt:

Leider enthält der Gesetzesentwurf entgegen dem, was Ihr Koalitionsvertrag verspricht, wieder eine Begrenzung der maximalen Regelstudienzeit auf zehn Semester. Diese Einschränkung ist nach unserer Auffassung nicht erforderlich und in Einzelfällen sogar kontraproduktiv. Hier seien als Beispiel Architekturstudiengänge genannt, in denen per se nur ein achtsemestriger Bachelorstudiengang überhaupt berufsqualifizierend ist.

Um hier die zehn Semester-Grenze einzuhalten, dürfte ausschließlich ein zweisemestriger konsekutiver Masterstudiengang angefügt werden. Das kann nicht im Sinne der Lehre sein.

Was aber noch viel schwerer wiegt als die Lösung von solchen Einzelproblemen ist der Effekt, den eine Abschaffung der Vorschrift auf die Hochschullandschaft hätte: Es würde lediglich die Vielfalt von Studienangeboten gefördert. Die immer wieder hervorblitzende Angst von überhand nehmenden Marathon Studiengängen scheint uns eher unbegründet.

Letztlich möchte ich noch auf die Open Access Frage eingehen.

Der freie Zugang zu Forschungserkenntnissen ist durchaus ein erstrebenswertes Ziel. Wie so oft, versucht man aber mit einer pauschalen Regelung das Ergebnis zu erzwingen. Dabei bleiben die Nebenfolgen für die Verfasser wissenschaftlicher Arbeiten völlig unklar. Es ist insbesondere unabsehbar, wie sich eine entsprechende Verpflichtung zur Inanspruchnahme des Zweitveröffentlichungsrechts auf die Kosten einer Publikation auswirken wird. In jedem Fall wären Nachteile für den Forschungsstandort zu befürchten, wenn eine solche Verpflichtung an hiesigen Hochschulen drohte, während anderenorts ohne solche Belastung geforscht werden könnte.

Alles in Allem hätte die eine oder andere Änderung an den Hochschulgesetzen durchaus positiv ausfallen können, wenn man sie mit Cleverness angegangen wäre. Stattdessen wird einfach an zu vielen Stellschrauben in die falsche Richtung gedreht. Aber ich bin überzeugt, dass die Politik des Gehörtwerdens dazu führen wird, dass Sie unsere Kritik berücksichtigen werden.

Vielen Dank”

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