LHG-Seminar in Salzburg – Thema: Studentische Mitbestimmung im internationalen Vergleich

Gerald FollyVom 14. bis 16. November fand in der-Stadt Salzburg ein programmatisches Seminar des Landesverbands Liberaler Hochschulgruppen Baden-Württemberg und dem Bundesverband der LHG in Kooperation mit dem Liberalen Studentinnen und Studentenforum/Junge Liberale Österreich (LSF) und den Jungfreisinnigen Schweiz (jfs) zum Thema “Studentische Mitbestimmung im internationalen Vergleich: Deutschland – Österreich – Schweiz – Auf der Suche nach der idealen Form der studentischen Mitbestimmung” statt.

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Da sich nach Abschaffung der Verfassten Studentenschaft (VS) in vielen Bundesländern, wie etwa in Baden-Württemberg im Jahre 1977 oder Bayern bereits 1973, an den Hochschulen verschiedene Ersatz-Systeme entwickelt hatten, war es nun daran, diese zu vergleichen und eine ideale Form der Studentischen Mitbestimmung zu finden, die zudem auf alle Hochschulen übertragbar sein sollte. Die LHG setzt sich klar für eine Ausdehnung der studentischen Mitbestimmung ein. Auch die Allmacht der Rektorate, die der LHG schon lange ein Dorn im Auge ist, muss deutlich reduziert werden.

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Neben der angeregten inhaltlichen Diskussionen konnten wir uns über ein gelungenes Treffen mit unseren Partnerorganisationen aus Österreich und der Schweiz freuen. Und der Spaß blieb ja auch nicht ganz auf der Strecke, wie wir doch meinen wollen. Danke für euer Engagement! Wir würden uns sehr freuen, wenn ihr beim nächsten Seminar wieder mit dabei wärt!

Inhalte und Ergebnisse des Seminars:

Nach Abschaffung der verfassten Studierendenschaften (VS) in vielen Bundesländern, wie etwa Baden-Württemberg 1977 und Bayern 1973, hatten die Studierenden binnen kürzester Zeit neue Formen der Mitbestimmung an ihren Hochschulen stattfinden zu lassen ersonnen, die in ihrer heute vorliegenden Diversität kaum zu überbieten scheinen. In diesem Seminar galt es, eine ideale Form der Mitbestimmung zu finden, die zudem auf alle Hochschulen übertragbar sein sollte. Da es uns gelungen war, Studenten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz an einen Tisch zu holen, war eine breite Basis des Informationsgewinns gegeben. Auch auf die klassische Frage, ob sich Vertreter der studentischen Mitbestimmung allgemeinpolitisch äußern sollen dürfen, galt es, Antworten zu finden.

Der erste Vortrag lieferte einen historischen Abriss über die studentische Mitbestimmung in Deutschland:
– Bis 1933 existierten studentische Bündnisse in Preußen, später überall in Deutschland, wobei das Augenmerk weniger auf politischem, dafür umso mehr auf kultureller Förderung, aber auch auf dem Kontakt zu anderen Unis lag.
– In der NS-Zeit war die Ausrichtung auf das Führerprinzip und die Durchsetzung des arischen Gedankens auch in der Studentenschaft festlegt.
– Nach 1945 kam es zur Bildung von verfasster Studentenschaft mit Zwangsmitgliedschaft und eigener Finanzhoheit; die Entwicklung ging weg von studentischen, hin zu allgemeinen gesellschaftlichen Themen.
– Es kam zu einer zunehmenden Radikalisierung der verfassten Studentenschaft, meist durch linke Gruppierungen (Stichwort: Studentenunruhen).
– Mit der Umsetzung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) im Jahre 1976 und der „Kann-Option“ für die VS, kam die Abschaffung der VS in Bayern und Baden-Württemberg.
– Es kam immer wieder zu heftigen Diskussionen um das allgemeinpolitische Mandat der VS.

Hiernach war es an den Vertretern der einzelnen Hochschulen, aufzuzeigen, welches System bei ihnen Anwendung findet. Nach Einführung und Darlegung der einzelnen Systeme, wurden in Arbeitsgruppen folgende Themenkomplexe behandelt:
1. Verfasste Studentenschaft und Unabhängige Modelle
2. Demokratisierung der Hochschulen
Die erste Gruppe kam zu dem Ergebnis, dass bei Einführung der VS mit Zwangsmitgliedschaft eine Ausstiegsklausel vorhanden sein müsste, falls dem einen oder anderen Studenten, die Tätigkeiten der VS in so hohem Maße widerstreben, dass er nicht mehr Teil dieser sein möchte. Auch wurde ein allgemeinpolitisches Mandat gefordert. Es war auch die Frage aufgekommen, ob mehrere verfasste Studentenschaften pro Hochschule möglich sein sollten, was abgelehnt wurde. Private Hochschulen sollten von Regelungen zur VS ausgenommen werden und wählen können, ob sie studentische Mitbestimmung zulassen wollten. Bei einer Betrachtung aller bekannten Systeme zeigte sich deutlich, dass das unabhängige Modell der Universität Karlsruhe besonders gut zu funktionieren scheint.
Die Ergebnisse der zweiten Gruppe liefen teilweise in eine andere Richtung als die der ersten, gerade bei der Frage des allgemeinpolitischen Mandats. Ein hochschulpolitisches wurde begrüßt, Äußerungen zu etwa dem Bundeswehreinsatz in Afghanistan sollten aber weiterhin untersagt bleiben. Es zeigte sich, wie unterschiedlich die Meinungen der einzelnen Teilnehmer diesbezüglich waren. Einig waren sich alle, dass mehr studentische Mitbestimmung möglich sein muss, vorallem in den offiziellen Gremien der Hochschule, so wäre es ein gangbarer Weg, die Studenten und alle weiteren Gruppen im Senat je nach Thema mit unterschiedlichen Stimmrechten auszustatten, je nachdem, um welches Thema es geht. Bei Bauvorhaben könnten Studenten weniger Stimmen haben, als etwa bei der Lehre, wurde argumentiert, die anderen Gruppen dafür im ersten Fall mehr, bzw. im zweiten Fall weniger.

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