Vorratsdatenspeicherung – Was nun?

  • 13.08.2015

plakat-vds_01Am 9. Juni 2015 haben LHG, JuLis und Grüne Jugend gemeinsam zur Veranstaltung mit dem Thema “Vorratsdatenspeicherung – Was nun?” eingeladen. Es wurde der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen die von der Bundesregierung geplante (Wieder-) Einführung der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten (TK-VDS) für jeden Einzelnen hat.

Von 2008 bis 2010 gab es die TK-VDS in Deutschland bereits einmal. Dieses Gesetz wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. 2014 erklärte der Europäische Gerichtshof die zugrunde liegende EU-Richtlinie ebenfalls für nichtig. Die Bundesregierung behauptet, dass ihr neuer Entwurf im Einklang mit den Grundrechten steht und erforderlich ist, um die innere Sicherheit des Landes zu gewährleisten. Viele Menschen sehen das jedoch anders und fühlen sich durch den neuen Anlauf für die TK-VDS bedroht. Andererseits behaupten viele Kriminalisten, dass sie ohne TK-VDS ihre tägliche Arbeit nicht mehr zuverlässig verrichten können.

Das Thema stößt auf großes Interesse unter den Studenten: Der Redtenbacher Hörsaal war komplett gefüllt.

Zunächst gab es zwei Vorträge, die einen Einblick in die technischen und rechtlichen Hintergründe und Möglichkeiten in der VDS gaben. Michael Hirdes zeigte in seinem Vortrag die Bedeutung der VDS: die Daten jedes einzelnen Nutzers von Computer, Handy oder Smartphone werden sowohl inhaltlich gesammelt, als auch die Verbindungsdaten gespeichert. Darin steckt die Information, mit wem und wie lange ein Telefonat geführt wurde, oder Mitteilungen und Mails ausgetauscht worden sind. Thomas Hammer gab eine Zusammenfassung der juristischen Grundlagen der TK-VDS.
Anschließend gab es eine Podiumsdiskussion mit folgenden Personen:

  • Michael Hirdes Vorsitzender des Chaos Computer Club (CCC)
  • Thomas Hammer Akademischer Mitarbeiter am KIT, ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht
  • Judith Skudelny Freie Demokraten, Generalsekretärin der FDP Baden-Württemberg, Rechtsanwältin
  • Alexander Salomon Bündnis 90 Die Grünen, Landtagsabgeordneter in Baden-Württemberg, Sprecher für Datenschutz, Medien, Netzpolitik etc.
  • Rüdiger Seidenspinner Polizeihauptkommissar, Bundesschriftführer der Gewerkschaft der Polizei (GdP)
  • Achim Traichel Kriminalhauptkommissar, Verantwortlicher für den Arbeitsbereich Internetrecherche im Landeskriminalamt Baden-Württemberg

In der Diskussion wurde von den Polizeikommissaren deutlich gemacht, wie wertvoll und wichtig die Speicherung von Telekommunikationsdaten in der Aufklärung von Internetkriminalität ist. Judith Skudelny und Michael Hirdes sprachen sich jedoch klar gegen die Vorratsdatenspeicherung aus, da nicht garantiert werden kann, ob diese Informationen in den Händen der Provider sicher sind.

Weitere Details zur Veranstaltung befinden sich auf der Website der Veranstaltung oder im KA-News-Artikel darüber. Die gesamte Veranstaltung wurde gefilmt und kann ebenfalls auf der Website oder auf YouTube angesehen werden.

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