Pressemitteilung vom 18. Juli 2013:
Schopf: “Landesrechtliche Zivilklausel verletzt Wissenschaftsfreiheit. Grün-Rot muss Verfassungsvorgaben beachten.”
Zur Forderung von Campusgrün und Juso-Hochschulgruppe, ein Verbot militärischer Forschung in das Landeshochschulgesetz einzufügen, erklärt der Landesvorsitzende der Liberalen Hochschulgruppen Baden-Württemberg Alexander Schopf:
“Eine Regelung, mit der das Land den Universitäten vorschreibt, wie sie zu forschen haben, ist mit der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit nicht vereinbar. Grüne und Jusos müssen erkennen, dass eine landesweite Zivilklausel nicht durchsetzbar ist.”
Die Forderung nach einer Zivilklausel wird von diesen politischen Hochschulgruppen bereits seit Langem erhoben. Hintergrund der aktuellen Diskussion ist das Wahlversprechen von Grünen und SPD zur Landtagswahl 2011, eine entsprechende Regelung in das Landeshochschulgesetz einzufügen.
Eine solche Vorgabe durch den Gesetzgeber ist jedoch mit Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht vereinbar. Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit garantiert den Wissenschaftlern und Hochschulen unter anderem, den Gegenstand ihrer Forschung frei von staatlicher Beeinflussung zu wählen.
Darüber hinaus ist in der Forschung eine strikte Trennung zwischen militärischen und zivilen Zwecken nicht immer möglich. Technologien wie das Internet und GPS wurden ursprünglich im Rahmen militärischer Forschung entwickelt und sind heute aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Die Einführung einer Zivilklausel dürfte daher den technischen Fortschritt massiv beeinträchtigen. Und wer soll überhaupt darüber entscheiden, was militärisch verwendet werden kann und was nicht? Die Forderung nach einer Zivilklausel erscheint wie ein billiger Trick grün-roter Ideologen, die der Wissenschaft ihr Weltbild aufzwingen und die Forschungsfreiheit einschränken wollen. Optimismus und Fortschritt sind es aber, die eine Gesellschaft voranbringen.
Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) hatte daher zuletzt von ihrer eigenen Forderung Abstand genommen und möchte die Entscheidung über ausschließlich zivile Forschung den Hochschulen selbst überlassen. Schopf hierzu:
“Unabhängig von den verfassungsrechtlichen Vorgaben gehört die Entscheidung über den Gegenstand der Forschung ohnehin an die Hochschulen. Wer eine verantwortungsbewusste Wissenschaft fördern will, darf sie nicht aus ideologischen Gründen bevormunden.”
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