Pressemitteilung vom 20. Februar 2014:
Freitag, den 21. Februar 2014 von 9.30 Uhr bis ca. 12.30 Uhr, Plenarsaal (Kunstgebäude)
Öffentliche Anhörung des Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landtags von Baden-Württemberg zum
Gesetzentwurf der Landesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften
(Drittes Hochschulrechtsänderungsgesetz – 3. HRÄG) <— Link anklicken zum Download
Der Landesvorsitzende der Liberalen Hochschulgruppen Baden-Württemberg Alexander Schopf dazu:
“Ich erinnere mich noch gut an die “Öffentliche Anhörung zum Thema Studentenparlament und Verfasste Studierendenschaft” des gleichen Ausschusses vom 25. Mai 2012. Der Termin war extra wegen der Ministerin verlegt worden. Und wer war dann zu der Anhörung nicht gekommen? Nein, keiner der 17 Sachverständigen, die aus dem kompletten Bundesgebiet angereist waren. Es war die Ministerin selbst, die nicht erschienen war.
Daher plädieren wir an die Ministerin: Geehrte Frau Bauer, bitte kommen Sie zur Anhörung! Es ist wichtig. Kommen Sie und hören Sie den Sachverständigen zu. Die Anhörung betrifft Ihren Gesetzentwurf. Strafen Sie die Anwesenden nicht erneut mit Nichtbeachtung.
In der jetzigen Form ist der Gesetzentwurf noch Lichtjahre von einem brauchbaren Gesetz entfernt. Es darf nicht sein, dass das einzig Gute am Landeshochschulgesetz dessen Abkürzung ist: LHG.“
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