Die Erhaltung des Präsenzbetriebs und das Offenhalten der Bibliotheken sind essenziell für die persönliche und fachliche Bildung der Studierenden. Nachdem der VGH BW das „Einfrieren“ im Hinblick auf den Studienbetrieb gekippt hat, gilt ab dem 24.01. wieder 3G an den Hochschulen in BW. Wir plädieren für die Beibehaltung von 3G und das Einführen einer flächendeckenden Hybridlehre. Die Landesregierung soll davon absehen, Nicht-immunisierte durch geschickte Umformulierungen, insbesondere das Anpassen der Stufen, auszuschließen. Stattdessen soll die Studierbarkeit mit Hilfe von Hybridveranstaltungen auch für Ausgeschlossene (Krankheitssymptome, Quarantäne, Isolation) sichergestellt werden. Studierende von der Teilhabe auszuschließen, um sie anschließend mit schriftlichen Unterlagen zu trösten (§ 2 V S. 3 Nr. 3 CoronaVO Studienbetrieb), kann nicht ausreichen.
Um allen Studierenden den Abschluss des Semesters zu ermöglichen, ist ein zusätzlicher Klausurtermin verpflichtend für alle Studierenden anzubieten, die aufgrund der Verordnung nachweislich ausgeschlossen waren. Alternativ können sich in bestimmten Fachrichtungen auch Online-Klausuren anbieten.
Dass nach zwei Jahren Pandemie nicht flächendeckend und einheitlich von Fakultät zu Fakultät und Uni zu Uni Hybridveranstaltungen angeboten werden, ist ein Armutszeugnis der hochschulpolitisch Verantwortlichen.