Zur letzten Sitzung des Studierendenparlaments am 30. November haben wir einen Antrag zum Thema anonymisierte Klausuren gestellt, der einstimmig vom StuPa beschlossen wurde. Mit dem Antrag fordert die Verfasste Studierendenschaft das KIT auf, schriftliche Prüfungen so schnell wie möglich vollständig anonymisiert, bis zur Umsetzung aber zumindest durch Verwendung der Matrikelnummer anstatt von Klarnamen pseudonymisiert durchzuführen. Es ist wissenschaftlich hinlänglich belegt, dass die Namen von Studierenden bei Prüferinnen und Prüfern bewusst oder unbewusst mit bestimmten Erwartungen verbunden sind. Diese Erwartungen können in einigen Fällen zur Diskriminierung von Angehörigen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen führen, etwa von Frauen oder Studierenden mit Migrationshintergrund. Durch anonyme Klausuren werden einerseits Studierende vor derartiger vorsätzlicher oder unbeabsichtigter Benachteiligung, aber auch Prüferinnen und Prüfer vor entsprechenden Verdächtigungen geschützt.
Außerdem haben wir einen Antrag zur Einführung von Korrekturfristen gestellt. Einstimmig beschlossen wurde, das KIT aufzufordern, sicherzustellen, dass alle Prüfungsordnungen eine Frist von sechs Wochen für die Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen festlegen. Die Rahmenprüfungsordnung des KIT sieht diese Frist bereits vor, was allerdings bislang nicht in alle Prüfungsordnungen übernommen wurde. In zahlreichen Situationen benötigen Studierende bestimmte Prüfungsergebnisse im weiteren Verlauf ihres Studiums, beispielsweise bei Bewerbungen oder der Planung des nächsten Semesters. Eine Korrekturfrist bietet Studierenden somit zusätzliche Planbarkeit in der Gestaltung des Studiums. Es ist bisher leider keine Seltenheit, dass Studierende am KIT mehr als zehn Wochen auf ihre Klausurergebnisse warten.